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Wo Sie über die Gesetze zu Drohnen in Deutschland was finden?
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Drohnen Gesetze Deutschland

Zum Thema folgende Zitate (Stand: 09:03/21.02.2020, keine Haftung für Links):
Mit der Drohnen-Verordnung von 2017 wurde die bisherige Trennung nach dem Zweck eines Drohnen-Fluges größtenteils aufgehoben und nun gelten dieselben Regeln für Freizeitflieger und gewerbliche Anwender. [01] Jede Drohne ab einem Startgewicht über 250 Gramm unterliegt der Kennzeichnungspflicht und muß mit der kompletten Adresse des Halters / Eigentümers gekennzeichnet sein. [02] Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. [03] Damit im Schadensfall der Besitzer einer Drohne schnell ermittelt werden kann, müssen seit dem 1. Oktober 2017 alle unbemannten Flugobjekte eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers tragen, sofern sie mehr als 250 Gramm wiegen. [04] Es zeigt sich nämlich, dass die Bußgelder gegen Drohnenbesitzer mehr und mehr zunehmen.  [05] Zwei Beispiele aus der Medienberichterstattung sollen zeigen, wann ein Bußgeld für die Drohne und deren unzulässigen Gebrauch bzw. für unbefugte Bildaufnahmen mithilfe eines solchen Flogmodells auferlegt werden können: [06] Eine Drohne darf nie aus der Sichtweite des Piloten gelangen und nachts nicht gestartet werden. [07]



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Ich bin mir sicher, wir können die Dinge auf einfache Art und Weise regeln, ohne Anwälte reicher zu machen.
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